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AGB

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.
    2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    1. Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.
    2. Unsere Angebote sind einschließlich der Maße, Gewichte und Zeichnungen freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
    3. Sollten sich nach Vertragsabschluss in den Preisgrundlagen wesentliche Veränderungen ergeben, so behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der Preise vor. In diesem Falle ist der Käufer berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, falls seit Vertragsabschluss eine Preissteigerung von mindestens 10 % zu verzeichnen ist. Die uns bis dahin entstandenen Aufwendungen an Material und Lohnkosten sind uns zu erstatten. Bei Irrtümern in der Berechnung sowie der Auftragsbestätigung sind wir berechtigt, bis zur Erledigung des uns erteilten Auftrages die genannten Preise zu berichtigen.
    4. Nachträgliche Änderungen (nach Freigabe) auf Veranlassung des Käufers einschließlich des dadurch verursachten Produktionsmittelstandes werden dem Käufer berechnet
    5. Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, Versicherung und sonstiger Versand- und Transportspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet.
    6. MB Werbung e.K. ist bei neuen Aufträgen ( = Anschlussaufträge) nicht an vorhergehende Preise gebunden
    7. Entwürfe, Skizzen, Probesätze, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten im Zusammenhang mit der Auftragsanbahnung sind branchenüblich zu vergüten, auch wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Aufwendung für Textkorrekturen, die infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes oder infolge nach Druckfreigabe gewünschter Änderungen entstehen, werden wir gesondert in Rechnung stellen.
  3. Zahlungsbedingungen/Skonto/Zahlungsverzug
    1. Sämtliche Zahlungen sind in Euro ausschließlich an MB Werbung e.K. zu leisten.
    2. Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Besteller ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Ab einem Warenwert von 2000,-€ behalten wir uns eine Vorauskasse von 50% mit 3% Skonto vor. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen, unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung. Für eventuelle Zahlungen mit Wechsel wird kein Skonto gewährt.
    3. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermines werden Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet, sofern MB Werbung e.K. nicht einen höheren Schaden nachweist. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
    4. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt vorbehalten. Schecks und rediskontfähige Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
    5. Der Besteller kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
    6. Die nachhaltige Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände welche erste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferers zur folge. Ferner ist MB Werbung e.K. berechtigt, die Zahlungsbedingungen entsprechend zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten.
    7. Ist der Besteller aufgrund mehrerer Lieferungen zur Zahlung verpflichtet, so werden Zahlungen wie folgt angerechnet:
    8. Zunächst wird auf die fällige Schuld gezahlt, bei mehreren fälligen Schulden auf diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet. Eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung wird zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet. Eine vom Vertragspartner getroffene abweichende Tilgungsbestimmung ist unwirksam.
    9. Bei Kunden außerhalb Deutschlands ist die ID/Steuernummer zwingend MIT oder VOR der Bestellung anzugeben, da eine Lieferung bzw. eine Auftragsbestätigung nur MIT gültiger und korrekter ID/Steuernummer möglich ist.
    10. Bei IBAN Zahlungen gehen die Kosten zu Lasten des Bezahlers.
  4. Liefer -und Leistungszeit
    1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von unsangegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
    2. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft im Sinne von §286 Abs. 2 Nr 4 BGB oder von § 376 HGB, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Käufer in Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Falle ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.
    3. Falls wir ausdrücklich in die Aufhebung eines verbindlich erteilten Auftrages einwilligen, hat der Käufer alle entstandenen Vorkosten, insbesondere Filme, Stempel, Klischees, Schablonen und Werkzeugkosten zu übernehmen, mindestens jedoch 15 % des Auftragswertes.
    4. Will der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen oder vom Vertrag zurücktreten, so muss er MB Werbung e.K. eine Nachlieferfrist von 4 Wochen setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferfrist wird von dem Tage an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben eingeht. Diese Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass der Käufer gemäß Abs. 4 Vertragserfüllung verlangt.
    5. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarerer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsproblemen usw., auch wenn Sie bei Vorlieferanten eintreten, wird von den Vertragspartnern ein neuer Liefertermin vereinbart.
    6. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke und Muster durch den Käufer ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Käufer bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
    7. Verlangt der Käufer nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderung.
    8. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Materialbeistellungen, soweit diese vereinbart wurden. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist eingehalten, wenn sie die Versendung ohne Verschulden des Lieferers verzögert oder unmöglich ist.
    9. Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge eigenen Verschuldens des Lieferers nicht eingehalten, so ist, falls er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, unter Ausschluss weiterer Ansprüche der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern oder vom Vertrag zurück zu treten. Die Verzugsentschädigung ist auf höchstens 5 % desjenigen Teils der Lieferung begrenzt, der nicht vertragsgemäß erfolgt ist. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn sich der Besteller selbst in Annahmeverzug befindet. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges zustehen, bleiben unberührt.
    10. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
    11. Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgrößen und Abgabeterminen kann MB Werbung e.K. spätestens drei Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb von drei Wochen nach, ist MB Werbung e.K. berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu fordern.
    12. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Käufer über.
    13. Mindestauflagen/Mindermengenzuschläge/Lieferung im Ausland: Hierzu gibt es gesonderte Preisaufschläge, die aus der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen sind. Diese gelten als akzeptiert im Falle der Auftragserteilung des Bestellers.
  5. Mehrlieferungen/Minderlieferungen
    1. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der Menge der betreffenden Warenart muss aus technischen Gründen vorbehalten bleiben. Bei Sonderproduktionen, die unter 100 Teilen, pro Design und Artikel bestellt werden, ist die Mehr- bzw. Minderlieferung 15 %
  6. Gefahrübergang – Versand – Verpackung
    1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers, d.h. dass Gefahrübergang – auch bei frachtfreier Lieferung – mit Übergabe an den Spediteur/Transporteur, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers erfolgt. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Käufers.
    2. Wir nehmen Transport – und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück, ausgenommen sind Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
    3. Nimmt der Käufer die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung bzw. Avisierung des Versandes nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die MB Werbung e.K. nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich oder wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, dann ist MB Werbung e.K. ebenfalls berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Käufers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern. Auch geht die Gefahr mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller in Abnahmeverzug gerät, insbesondere erklärt, er würde den Liefergegenstand nicht annehmen, auch dann geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.
    4. Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.
  7. Gewährleistung/Haftung
    1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    2. Der Käufer hat die Vertragsgemässheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenzeugnisse zu prüfen. Die Pflicht des Käufers zur Untersuchung der gelieferten Ware besteht auch dann, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Produktionsreiferklärung auf den Käufer über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle Freigabeerklärungen des Käufers zur weiteren Herstellung.
    3. Bei Aufträgen ohne Ausfallmuster muss vom Kunden auch Ware akzeptiert werden, wenn Abweichungen in Farbe, Qualität, Größe und Druckstand vorliegen.
    4. Beanstandungen haben innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Versand der Sendung zu erfolgen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
    5. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Käufer ohne Interesse ist.
    6. Unfrei zugesandte Sendungen werden generell nicht angenommen. Abgelehnte Reklamationen können auf Wunsch unfrei zurückgesandt werden. Berechtigter Reklamationsersatz wird frei Haus geliefert.
    7. Die Verzugsentschädigung ist auf höchstens 5 % desjenigen Teils der Lieferung begrenzt, der nicht vertragsgemäß erfolgt ist.
    8. MB Werbung e.K. hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung/Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderliche Aufwendungen soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht auf Grund des Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Im Falle verzögerter oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaltung insbesondere bei Fehlschlagen der Nachbesserung wegen Verzuges oder Schlechterfüllung der Nachbesserungspflichten sowie für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
    9. Beanstandet der Käufer die Lieferung, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht werden, Geschieht dies doch, ist die Beanstandung gegenstandslos.
    10. Für erhebliche Abweichungen in der Beschaffenheit des von MB Werbung e.K. beschafften Materiales haftet MB Werbung e.K. nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen die Lieferanten. In einem solchen Fall ist MB Werbung e.K. von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Käufer abtritt.
    11. Maßgebend für Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind die Ausfallmuster, welche dem Besteller gegen Berechnung auf Wunsch von MB Werbung e.K. zur Prüfung vorgelegt werden. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen.
    12. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen. In diesem Falle gelten die gesetzlichen Regelungen.
    13. Von MB Werbung e.K. infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von den Druckvorlagen erforderliche Abänderungen werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung übernimmt MB Werbung e.K. keine Gewähr.
    14. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung und Lagerung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. (außer zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch MB Werbung e.K. - nach vorheriger Verständigung MB Werbung e.K.)
    15. Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch zieht keine Gewährleistungsansprüche nach sich.
    16. Technische und/oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben behalten wir uns vor. Dasselbe gilt für den Fall von Abweichungen im Material/Maß/Gewicht/Farbe/Struktur/Konstruktion, Position und/oder Modelltyp – auch wenn dies durch den Hersteller bzw. unseren Vorlieferanten erfolgt. Wird keine erhebliche Änderung vorgenommen und die Änderung bzw. Abweichung für den Auftraggeber zumutbar, kann dieser keine Rechte (Gewährleistungs- oder sonstige Ansprüche) aus der Abweichung bzw. Änderung herleiten
    17. Druck wird nach den Farbskala-Vorgaben (HKS/Pantone) des Kunden umgesetzt. Die Farbwirkung kann abhängig von dem bedruckten Material schwanken und berechtigt nicht zur Mängelrügen. Andruckmuster können auf schriftliche Bestellung gegen Berechnung des Einrichtungsaufwandes erstellt werden. Druckfreigaben werden ausschließlich in schriftlicher Form akzeptiert. Es wird vorausgesetzt, dass der Unterzeichnende befugt ist, im Namen des Bestellers Aufträge zu erteilen. Der Besteller haftet für übersehene Druckfehler, die in dem von ihm freigegebenen Andruck enthalten sind. Geringe Schwankungen des Druckstandes sind handelsüblich und berechtigen nicht zu Mängelrügen.
    18. Liegen seitens des Bestellers keine Druckvorschriften vor, wird der Druck bzgl. der Druckgröße und/oder Plazierung bestmöglich nach unserem Ermessen ausgeführt.
    19. Geschweißte Artikel: Technisch nicht vermeidbare Abweichungen (plus/minus 10%) der Stärke sowie des Formates sind handelsüblich und können als Grund zu einer Beanstandung nicht anerkannt werden. Eine Haftung für die Eignung der Folien für bestimmte Verwendungszwecke ist ausgeschlossen. Genähte Artikel: Bei ledernen Artikeln sind Abweichungen, die auf Eigenschaften des Naturproduktes Leder zurückzuführen sind, kein Grund zur Reklamation. Zu diesen Eigenschaften zählen z.B. unterschiedliches Narbenbild und naturbedingte Merkmale wie Mastfalten, Hornstöße, Vernarbungen. Aus diesem Grund können auch Farbschwankungen innerhalb einer Haut sowie von Haut zu Haut auftreten. Prägungen lassen sich nicht gleichmäßig garantieren. Darüber hinaus handelt es sich bei genähten Artikeln um Handarbeit, wobei Schwankungen in der Verarbeitung auftreten können, z.B. hinsichtlich der Nähte und der Formate.
  8. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhalten des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrage dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
    2. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
    3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, so lange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
    4. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
    5. Die Einziehungsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzuges im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung im Höhe der Forderungen so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen.
    6. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Falle von uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sache verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag inklusive der MWST) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
    7. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit den anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der MWST) zu den anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung.
    8. Ist die Sache des Käufers der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns.
    9. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
    10. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
  9. Urheberrecht
    1. Hat MB Werbung e.K. nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Bestellers zu liefern, so steht der Besteller dafür ein, dass Schutzrechte Dritter im Bestimmungsland der Ware hierdurch nicht verletzt werden.MB Werbung e.K. wird den Besteller auf ihm bekannte Rechte hinweisen. Der Besteller hat MB Werbung e.K. von Ansprüchen Dritter freizustellen und den Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten.Wird diesem die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so ist MB Werbung e.K. – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung der Rechtslage durch den Besteller und den Dritten einzustellen. Sollte MB Werbung e.K. durch die Verzögerung die Weiterführung des Auftrages nicht mehr zumutbar sein, so ist er zum Rücktritt berechtigt.
    2. MB Werbung e.K. überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch zurückgesandt, sonst ist er berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten. Diese Verpflichtung gilt für den Besteller entsprechend. Der zur Vernichtung Berechtigte hat den Vertragspartner von seiner Vernichtungsabsicht rechtzeitig vorher zu informieren.
    3. MB Werbung e.K. stehen die Urheber- und ggf. gewerbliche Schutzrechte, insbesondere alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag gestalteten Modellen, Werkzeuge und Vorrichtungen, Entwürfen und Zeichnungen zu.
  10. Erfüllungsort, Gerichtstand, anzuwendendes Recht
    1. Erfüllungsort und Gerichtstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
    2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
    3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren, nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentlichen Änderungen des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.